AGB
- BeKa Security Dienstleistungsgesellschaft mbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt) verpflichtet sich, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen, insbesondere wird nicht für die Entscheidung gehaftet, die auf der Grund der Informationen des Auftraggebers gefasst werden.
- Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein die Auftragnehmerin nach pflichtgemäßem Ermessen mit einem oder mehreren Mitarbeitern.
- Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin ist hinsichtlich der Leistung ein Dienstleistungsvertrag. Die Auftragnehmerin wird alles, was íhr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Schweigen gegenüber jedem Dritten bewahren. Das gilt auch für Mitarbeiter der Auftragnehmerin.
- Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, mindestens einen schriftlichen Bericht zu erstatten.
- Die Berichte sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichts an Dritte.
- Zur Durchführung des Auftrags kann die Auftragnehmerin bestimmte Aufgaben ganz oder teilweise auf andere übertragen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informationsquellen (Informantenschutz).
- Die Erledigung eines Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrochen werden.
- Der Auftraggeber kann jederzeit, die Auftragnehmerin nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrags hat der Auftraggeber alle bis dahin angefallenen Kosten zu tragen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Auftragnehmerin zur Kündigung des Dienstleistungsverhältnisses. In diesem Fall hat die Auftragnehmerin Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und auf die Erstattung der bisher entstandenen Auslagen inkl. Der Kosten für Vertragsabschluß zzgl. dem Grundhonorar.
- Der Auftraggeber hat alles zu vermeiden, was die Durchführung des Auftrages behindert. Er verpflichtet sich, für die Dauer des Auftrages nach Auftragserteilung nicht selbst in der betreffenden Sache tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Auftragnehmerin bei der Auftragsdurchführung weitergehest durch das zur Verfügung Stellen aller zweckdienlichen Kenntnisse und Unterlagen zu unterstützten.
- Nach erbrachter Leistung gestellte Rechnungen sind sofort fällig.
- Wird die Auftragnehmerin infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Auftragnehmerin zu vergüten.
- Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben, bezüglich des berechtigten Interesses bzw. des rechtlichen Anspruchs an der Auftragsdurchführung, den Tatsachen entsprechend und dass keine gesetzeswidrige, sittenwidrige oder Staats gefährdende Ziele verfolgt werden.
- Mündliche Vereinbarungen / Nebenabreden hinsichtlich der Vertragsbedingungen könne nicht getroffen werden und haben keine Gültigkeit. Sie sind nur zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsdurchführung.
- Sollten einzelne Vereinbarungen oder AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen am nächsten kommen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Auftraggeber oder Auftragnehmerin können im Streitfall die unparteiische und schiedsrichterliche Entscheidung des Bundesverbandes Deutscher Detektive e. V. in Anspruch nehmen. Die dort ergehende Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der Rechtsweg vor ordentlichen Gerichten ist nicht ausgeschlossen.
- Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 BDSG zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse bzw. einen rechtlichen Anspruch an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen und die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen.
- Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt der Sitz der Firma BeKa Security Dienstleistungsgesellschaft mbH in München.