Objektschutz
Objektschutz ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung.
Er zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer, Kriminelle oder Feinde zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objekts erhalten bleiben.
Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen erreicht:
- Bestreifung
- Observation
- Vorkontrolle (z. B. Straßensperre)
- Stellungen
- Einlasskontrolle
- Identitätsfeststellungen (gegebenenfalls mit Datenabgleich)
- Durchsuchungen von Personen oder Sachen (Fahrzeuge, mitgeführte Gegenstände)
Die Bestreifung wird normalerweise durch uniformierte Objektschutzkräfte durchgeführt.
Die Art und die zeitliche Präsenz der Bewachung können lageabhängig abgestuft sein.
Zum Objektschutz zählen auch bauliche und technische Einrichtungen und Vorrichtungen wie Schranke, Panzersperre, Videoüberwachung und Panzerglas. Insgesamt alles Maßnahen der technischen Anlagensicherung.
